Vermietung
Flipperkastenmiete ist für eine Mindestdauer von 3 Monaten und nur in der Schweiz möglich.
Preise:
3 Monate: 900.-
6 Monate: 1500.-
Der Preis gilt bei Abholung im Ausstellungsraum. Eine eventuelle Lieferung wird extra berechnet und muss vorab besprochen werden. Lieferungen erfolgen nur bis ins Erdgeschoss.
Konditionsbeträgen
Art. 1 - Beschreibung des Mietobjekts
Ein Flipper Modell XXX der Marke XXX in perfektem ästhetischem und funktionierendem Zustand.
Der Mietpreis beinhaltet keine Lieferung/Abholung, die separat besprochen und bezahlt werden muss.
Der Vermieter sorgt für die Wartung der Maschine im Falle eines Defekts. Je nachdem, ob der Mieter für den Ausfall verantwortlich ist, wird ihm die Reparatur in Rechnung gestellt.
Art. 2 - Dauer und Preise
Die monatliche Miete wird auf CHF XXX.- festgesetzt und ist für die Dauer des Mietverhältnisses in voller Höhe im Voraus zu zahlen.
Der Vertrag wird für eine Dauer von X Monaten abgeschlossen, die am XXX beginnt und am XXX endet.
Mindestens 15 Tage vor Ablauf des Mietvertrags müssen die Parteien einander schriftlich über ihre Absichten bezüglich der Beendigung oder Verlängerung des Mietvertrags informieren; der Mieter muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Maschine spätestens am letzten Tag des Mietvertrags zurückgeben zu können. Jede von ihm verschuldete Verzögerung bei der Rückgabe wird ihm dann anteilig in Rechnung gestellt, wobei in der ersten Woche ein Aufschlag von 50 % und danach von 100 % erhoben wird.
Vor Beginn des Mietverhältnisses muss beim Vermieter eine Mietkaution in Höhe des Mindestmietpreises und eines Höchstbetrags von 1000 CHF hinterlegt werden, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Diese Kaution wird dem Mieter zurückerstattet, nach eventuellem Abzug der Kosten für die Behebung von Mängeln, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind.
Art. 3 - Vorzeitige Beendigung
Von Seiten des Vermieters :
-
Bei Nichtzahlung der Miete
-
Wenn der Mieter die Maschine ohne vorherige Genehmigung an eine dritte Person untervermietet.
Von Seiten des Mieters :
Bei einer vorzeitigen Kündigung (während der Vertragslaufzeit und frühestens nach von drei Monaten seit Vertragsbeginn) muss eine Frist von einem Monat eingehalten werden.
Dem Mieter wird eine Pauschale von 100 Euro pro nicht genutztem Monat zurückerstattet.
Beispiel: Der Mieter möchte nach 4,5 Monaten kündigen, dann werden ihm 200,- erstattet.
Art. 4 - Verantwortlichkeiten des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden am Flipperautomaten, die durch Fehler, Nachlässigkeit oder Missbrauch seinerseits entstehen. Er ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand der Sauberkeit zu halten. Ausserdem muss er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Schließlich muss er jeden Mangel dem Vermieter melden, damit dieser den Mangel beheben kann.
Art. 5 - Verantwortlichkeiten des Vermieters
Der Vermieter ist im Falle einer Panne für die Wartung der gemieteten Maschine verantwortlich. Er muss innerhalb von 5 Werktagen nach der Meldung der Panne eingreifen. Der Eingriff ist im Mietpreis inbegriffen, nicht jedoch eine eventuelle Anreise zum Mieter.
In diesem Fall wird die Fahrt in einem Umkreis von 15 km um Estavayer Le Gibloux angeboten und dann dem Mieter mit 1,50.- pro km Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt.
Beispiel für einen Einsatz im Schloss Bulle: 17 km - 15 km = 2 km X2 : 4km x 1,5 => 6 .- Fahrtkosten.
Beispiel für einen Einsatz im Schloss Lausanne: 65 km - 15 km = 50 km X2: 100km x 1,5 => 150 .- Reisekosten
Art. 6 - Allgemeine Bestimmung
Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen im Mietvertrag richtet sich der Gebrauch des Mietobjekts nach den Mietregeln und -gepflogenheiten des Kantons Freiburg. Die Bestimmungen des Eidgenössischen Obligationenrechts finden Anwendung, soweit der vorliegende Mietvertrag und seine Anhänge nichts anderes vorsehen.
Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, die gemietete Maschine zu kommerziellen Zwecken zu betreiben. Im Falle einer kommerziellen Nutzung wird der gesamte mit dieser Nutzung erwirtschaftete Betrag als Entschädigung verlangt und eine Anzeige bei der Gewerbepolizei des betreffenden Kantons erstattet.